In der ersten psychotherapeutischen Sprechstunde wird abgeklärt, ob eine psychische Erkrankung vorliegt und ob eine Behandlung in einer Praxis (ambulant) oder einer Klinik (stationär) notwendig ist.
Bei einer Krise besteht die Möglichkeit eine Akutbehandlung. Eine Akutbehandlung zielt darauf, den/die Patient*in mit einer sofortigen Hilfe von ihren akuten Symptomen zu entlasten und damit eine Chronifizierung der Erkrankung abzuwenden. Eine derartige Behandlung leistet nicht eine vollständige Bearbeitung der Erkrankung; diese findet in der anschließenden Psychotherapie statt.
Während der Probatorik bzw. den probatorischen Sitzungen hat der/die Patient*in die Möglichkeit, den/die Psychotherapeut*in kennen zu lernen. Dies ist wichtig, weil die persönliche Beziehung zwischen Patient*in und Therapeut*in ein sehr wichtigstes Element für den Erfolg der psychotherapeutischen Behandlung ist. Wenn der/die Patient*in sich bei dem/der Therapeut*in wohl fühlt, kann es ihm/ihr eher gelingen, trotz Scham, Angst, Unsicherheit usw. über seine/ihre Probleme zu reden und diese zu bearbeiten. Wenn ein/e Patient*in sich bei ihrem/ihrer Therapeut*in wohlfühlt, wächst eine stabilere Basis für die therapeutische Beziehung.
Nachdem der Patient/die Patientin die Entscheidung für eine/n Therapeut*in getroffen hat, stellt der/die Therapeut*in einen Antrag an die Krankenkasse, um die Kostenübernahme der Psychotherapie zu erreichen. Von der Krankenkasse werden verhaltenstherapeutische, systemisch-analytische und tiefenpsychologisch fundierte Verfahren anerkannt. Voraussetzung für eine Kostenübernahme ist, dass eine seelische/psychische Erkrankung diagnostiziert wird. Es gibt Kurzzeittherapien (KZT 1, KZT 2) und Langzeittherapien (LZT). Im Austausch zwischen dem/der Patient*in und dem/der Therapeut*in wird gemeinsam die Entscheidung getroffen, im welchen Umfang die Therapie beantragt und in welcher Form sie durchgeführt wird. Psychotherapie kann in der Gruppe oder in Einzelsitzungen stattfinden. In meiner Praxis biete ich sowohl Einzel- als auch Gruppentherapie an.